Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Linsengericht

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Antrag der CDU-Fraktion zur Gemeindevertretersitzung am 09.07.2024

Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Linsengericht

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion der CDU stellt zu oben genannten Gemeindevertretersitzung nachfolgenden Antrag.

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Linsengericht in der Fassung 12.02.2020 um den folgenden neuen Paragraphen an geeigneter Stelle in der Satzung zu ergänzen:

§XX Ernennungen, Entlassungen

(1) Die folgenden Verleihungsaktivitäten müssen in einem angemessenen Rahmen unter Anwesenheit der Öffentlichkeit oder mindestens in einer öffentlichen Gemeindevertretersitzung stattfinden:

a. Die Übergabe der Ernennungsurkunde zum Wehrführer, ersten stellvertretenden Wehrführer, zweiten stellvertretenden Wehrführer, Gemeindebrandinspektor, ersten stellvertretenden Gemeindebrandinspektor oder zweiten stellvertretenden Gemeindebrandinspektor.

b. Die Übergabe der Entlassungsurkunde als Wehrführer, ersten stellvertretenden Wehrführer, zweiten stellvertretenden Wehrführer, Gemeindebrandinspektor, ersten stellvertretenden Gemeindebrandinspektor oder zweiten stellvertretenden Gemeindebrandinspektor.

Begründung:

Würdigung des Ehrenamts: Die freiwilligen Feuerwehrkräfte leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit und das Wohl unserer Gemeinde. Ihre Leistungen und ihr Engagement verdienen eine angemessene Würdigung und Anerkennung. Durch die öffentliche Verleihung der Ernennungs- bzw. der Entlassungsurkunde wird die Bedeutung ihres Einsatzes unterstrichen und ihre Leistungen werden sichtbar gewürdigt.

Stärkung der Transparenz und Teilhabe: Die öffentliche Durchführung der Ehrungen, Ernennungen und Entlassungen stärkt die Transparenz innerhalb der Gemeinde. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten Einblick in wichtige personelle Entscheidungen und die Leistungen der freiwilligen Feuerwehr. Dies fördert das Vertrauen in die kommunale Verwaltung und das Engagement der Feuerwehrkräfte.

Förderung des Gemeinschaftsgefühls: Öffentliche Ehrungen und Ernennungen bieten eine Plattform, um das Gemeinschaftsgefühl in der Gemeinde zu stärken. Die Anerkennung vor der versammelten Gemeinde schafft ein Gefühl der Zugehörigkeit und Verbundenheit und motiviert sowohl die geehrten Personen als auch andere, sich weiterhin aktiv für das Gemeinwohl einzusetzen.

Vorbildfunktion: Die öffentliche Würdigung dient als Vorbild für andere Gemeinden und Organisationen. Sie zeigt, dass Linsengericht die Leistungen seiner Bürgerinnen und Bürger schätzt und anerkennt. Dies kann positive Impulse für andere Bereiche des öffentlichen Lebens in unserer Gemeinde setzen und das ehrenamtliche Engagement insgesamt fördern.

Rechtliche Klarstellung: Durch die Festschreibung der Verpflichtung in der Feuerwehrsatzung wird rechtliche Klarheit geschaffen und sichergestellt, dass die Würdigungen und Ernennungen regelmäßig und unter Einhaltung eines verbindlichen Rahmens erfolgen. Dies vermeidet Unklarheiten und gewährleistet die Gleichbehandlung aller zu ehrenden Personen.

Aus diesen Gründen bitten wir die Gemeindevertretung um Zustimmung zu unserem Antrag und damit einen wichtigen Schritt zur Anerkennung und Förderung des Ehrenamts in unserer Gemeinde zu gehen.

Mit freundlichen Grüßen

Timo Geppert

(Fraktionsvorsitzender)

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