Anfrage zur Gemeindevertretersitzung am 13.12.2023
Anfrage zur Stellungnahme Hessen Mobil Punkt 11.2 B-Plan „Am Weinberg II“
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,
Gemäß § 16 Geschäftsordnung stellt die CDU – Fraktion folgende Anfrage an den Gemeindevorstand
Anfrage
Zitat: „ Im Fall der Notwendigkeit für die Errichtung einer Lichtzeichenanlage am Knotenpunkt Landesstraße 3202/Kreisstraße 897 / Am Weinberg verweisen auf §4 (Kostentragung für spätere Maßnahmen zur Erhaltung der Sicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs der Anlage) der rechtsverbindlich zwischen der Gemeinde Linsengericht und Hessen Mobil im Jahr 2021 abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung.“
- Wie lautet der Inhalt des §4, der rechtsverbindlich geschlossenen Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Linsengerichts und Hessen Mobil aus dem obenstehenden Zitat.
- Welche möglichen finanziellen Aufwendungen können für die Gemeinde Linsengericht dadurch entstehen.
Mit freundlichen Grüßen